2019 wurde vom Land Baden-Württemberg der Betreiber des Modellsystems (AlPro GmbH & Co. KG) mit der Erstellung des Windatlasses beauftragt. Der Betreiber des Modellsystems (Al-Pro) betont in Abschnitt 3.1.6 („Unsicherheiten“), dass die Ergebnisqualität bei größerer Entfernung zu Messpunkten und in komplexem Gelände sinkt.
Genau dies ist im Gerechtigkeitswald der Fall: Das Gelände steigt in Richtung Osten (Hörnle) um etwa 60 Höhenmeter an, und der vorherrschende Westwind muss zuvor das tiefe Nagoldtal queren. Dadurch entsteht eine erhöhte Umgebungsturbulenz, die von der Modellierung des Windatlasses nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Vom Landesumweltamt (LUBW) werden Bereiche mit einem mittleren Umgebungs-Turbulenzgrad von > 0,25 als ungeeignet für Windkraft eingestuft. Der Bereich WC4 liegt bei 0,2 bis 0,24.
Der Windatlas Baden-Württemberg weist für das Gebiet WC4 nur eine geringe Windhöffigkeit aus – Werte, die in der Realität nach heutigen Erkenntnissen kaum erreicht werden. [1]
Die mittlere Windleistungsdichte liegt laut der Simulation der Firma Al-Pro im Gebiet WC4 unter dem erforderlichen Mindestwert von 215 W/m². Das WC4-Gebiet hat laut Windatlas eine Windleistungsdichte von 190–215 W/m². Zudem weist der Windatlas selbst darauf hin, dass die mittlere Windgeschwindigkeit in diesem Bereich mit einer Unsicherheit von rund 7 % behaftet ist.
Diese Abweichung wird die Ertragsprognosen verfälschen, insbesondere in Schwachwindgebieten wie WC4, wo schon kleine Differenzen große Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit haben.
Extremwetter und Netzstabilität
Ein weiteres Problem ergibt sich aus den zunehmend instabilen Wetterlagen: Bei Sturm- und Schwachwindphasen schwanken die Stromerträge aus Windkraft um bis zu 15% Das belastet die Stromübertragungsnetze, die auf solche extremen Schwankungen nicht ausgelegt sind. Zusätzlich liegt der Gerechtigkeitswald in einem starken Turbulenzgebiet, was die regelmäßigen Sturmschäden von Lothar oder Wiebke sehr anschaulich uns vor Augen geführt hat.
Quelle: Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 30.05.2025
Fazit
Ohne präzise, standortbezogene Windmessungen vor Ort kann keine verlässliche Bewertung der Energieausbeute erfolgen. Eine Ausweisung als Windvorranggebiet ist daher weder energiepolitisch sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar.
Rückgang der Windhöffigkeit durch Klimaveränderung
Hinzu kommt, dass die Windhöffigkeit im Jahr 2024 laut aktuellen Auswertungen um rund 19 % zurückgegangen ist. Dieser Trend ist ein deutliches Signal: Mit fortschreitender Klimaveränderung ist zu erwarten, dass sich die durchschnittliche Windhöffigkeit dauerhaft unterhalb des Grenzwertes von 190–215 W/m² einpendeln wird – also unterhalb dessen, was in Baden-Württemberg als wirtschaftlich tragfähig für Windkraftstandorte gilt.
Schlussfolgerung
Das Gebiet WC4 erfüllt weder die technischen noch die klimatischen Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Windparkbetrieb. Die Entscheidung über eine Nutzung des Gerechtigkeitswaldes für Windkraftanlagen darf daher nicht auf Modellrechnungen, sondern muss auf messbaren, unabhängigen Standortdaten beruhen.

