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Informationsabend

zum Windpark Simmozheim

Windpark-Gegner fürchten erhebliche Risiken

Hier ein Artikel vom Schwarzwälder Bote, welcher über die gelungene Veranstaltung am 5. Dezember berichtet, bei der es mehr als 300 Teilnehmer gab:
Windpark-Gegner fürchten erhebliche Risiken

Informationsabend zum WIndpark Simmozheim
Abbildung 1: Infoabend zum Windpark Simmozheim

Wir brauchen den Wald - jetzt braucht er uns!

11 Windräder in unserer Region?

In den nächsten Jahren droht der Bau von bis zu 11 fast 300 m hohen Windrädern in unserer Nähe – mitten in einem gesunden Wald. Informieren Sie sich, welche Gefahren und Beeinträchtigungen damit verbunden sind.

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Windräder von Hörnle
Abbildung 2: Visualisierung blick von Hundsrückweg/Hörnle auf den Gerechtigkeitswald
Windräder von alten B295
Abbildung 3: Visualisierung Blick von der alten B295 in Richtung Weil der Stadt/Merklingen

Trinkwasserschutz

Im Simmozheimer Gerechtigkeitswald

1. Ausgangslage: Simmozheim hängt an einer einzigen Trinkwasserquelle

Der simmozheimer Gerechtigkeitswald liegt vollständig im Einzugsgebiet des Wasserschutzgebiets „Allmendle/Höll“, Schutzzone III b. Die Gemeinde Simmozheim bezieht ihr gesamtes Trinkwasser ausschließlich aus diesem Wasserschutzgebiet und ist damit vollständig von dieser einen Quelle abhängig.

Die Zonen eines Wasserschutzgebiets geben an, wie lange das Wasser vom Niederschlag bis zur Trinkwasserfassung unterwegs ist. In Zone II werden meist rund 50 Tage angesetzt. Zone III reicht weiter nach außen bis zu den unterirdischen Wasserscheiden.

Wesentlich ist: Die Schutzauflagen dienen dazu, Verunreinigungen zu verhindern, damit im Ernstfall noch reagiert werden kann.

Nach der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung sind bauliche Anlagen in Zone III b – insbesondere Windenergieanlagen (WEA) – nur zulässig, wenn von vornherein auszuschließen ist, dass Risiken für das Grundwasser bestehen. Gefahren dürfen „nicht zu besorgen“ sein.

2. Massive Eingriffe in Boden und Grundwasser – schon beim Bau

Die Errichtung eines Windparks im simmozheimer Gerechtigkeitswald führt zu tiefgreifenden und teils irreversiblen Eingriffen:

  • Fundamente mit bis zu rund 600 m² Fläche und 3 m Tiefe pro Anlage
  • Kranstellflächen von durchschnittlich ca. 1 ha
  • Großflächige Zuwegungen und Kabeltrassen
  • Lager- und Bauplätze für Material und Fahrzeuge

In einem hydrogeologisch sensiblen Bereich bedeutet das:

  • Schneller Eintrag von Schadstoffen in grundwasserführende Schichten
  • Geringe Filterwirkung der Böden

Schon die Bauphase birgt hohe Risiken durch austretende Öle, Diesel, Schmierstoffe, Betonwaschwasser sowie Bodenverdichtung und Erosion. Diese Risiken sind nicht lückenlos beherrschbar – erst recht nicht über Jahrzehnte.

3. Dauerhafte Verschmutzungsgefahr: Betrieb, Leckagen, Brände

Auch im Betrieb bestehen erhebliche Gefahren:

  • Dieselkraftstoff aus Notstromaggregaten
  • Hochgiftige Hydraulik- und Getriebeöle
  • Kontaminiertes Löschwasser bei Bränden
  • Schmierstoffe in Gondel und Antriebsstrang

Auffangwannen können nur punktuell schützen. Nicht beherrschbar sind die Wege, Baustellen beim Rückbau und Unfälle (z. B. Havarien, Brand). Ein Waldbrand an einer Anlage kontaminiert große Bodenflächen langfristig – ein Abtrag ist im Wasserschutzgebiet kaum möglich.

4. Mikroplastik und PFAS durch Rotorabrieb – ein unterschätztes Dauerproblem

Der Rotorabrieb ist besonders kritisch:

  • Flügel bestehen aus Verbundmaterialien
  • Es entstehen Mikropartikel und Mikroplastik
  • Beschichtungen können PFAS enthalten

Diese Partikel lagern sich ab, werden in Boden und Grundwasser transportiert und sind extrem langlebig. Die Jahresmengen summieren sich über die Laufzeit zu erheblichen Gesamteinträgen. Schadstoffe bleiben im Boden und liefern jahrelang einen Gift-Nachschub in Richtung Grundwasser.

TFA und PFAS sind bereits heute ein Problem der Wasserversorger und in der Region nachgewiesen. Zusätzliche Einträge aus einem Windpark wären nicht verantwortbar.

5. Hydrogeologie: schnelle Fließwege, geringe Schutzfunktion, Karst

Hydrogeologische Daten zeigen für den Gerechtigkeitswald:

  • Geringe bis sehr geringe Schutzfunktion der Deckschichten
  • Verkarstungsgefahr und schnelle Versickerung
  • Mögliche hydraulische Verbindungen zu tieferen Grundwasserleitern

Die 50-Tage-Grenze der Schutzzone II ist in Karstgebieten nicht zuverlässig; Fließzeiten können auch in Zone III deutlich kürzer sein.

Die Fachsektion Hydrogeologie des DVGeo warnt, dass Schutzkonzepte oft nicht mehr ausreichen und Windparks in oder nahe Wasserschutzgebieten erhebliche Gefahren darstellen.

Der Gerechtigkeitswald ist hydrogeologisch hoch sensibel.

6. Klimawandel, steigender Bedarf und knappe Reserven

  • Abnehmende Grundwasserneubildung
  • Längere Trockenperioden
  • Steigender Wasserverbrauch

Schon heute sucht die Schwarzwaldwasserversorgung nach neuen Quellen, da ab ca. 2040 Wasserknappheit droht. Ein Masterplan Wasserversorgung des Landes ist in Arbeit.

In dieser Lage ist jede zusätzliche Gefährdung der einzigen Simmozheimer Trinkwasserquelle unvereinbar mit vorsorgender Wasserpolitik.

7. Rechtlicher Rahmen und Verantwortung

Die Schutzgebietsverordnung verlangt, dass keine Gefahr für das Grundwasser zu besorgen sein darf.

Der VGH München stellte 2024 klar: Bei Ausnahmen sind Standortalternativen zu prüfen – begründet mit Art. 20a GG (Schutz der Lebensgrundlagen).

Befreiungen sind nur zulässig, wenn sie der Wasserversorgung dienen – nicht zur Errichtung von Industrieanlagen im Wasserschutzgebiet.

Angesichts der Sensibilität des Gebiets und der bekannten Schadstoffprobleme sind genehmigungsfähige Windradstandorte kaum vorstellbar. Die Haftungsrisiken wären erheblich.

8. Fazit: Vorranggebiet im simmozheimer Gerechtigkeitswald ist nicht verantwortbar

Der Gerechtigkeitswald ist zentrale Trinkwasserschutzzone, hydrogeologisch vulnerabel, durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen stark gefährdet und zusätzlich bedroht durch Mikroplastik und PFAS.

Unter diesen Bedingungen ist ein Windvorranggebiet nicht verantwortbar.

Im Interesse einer sicheren Trinkwasserversorgung – heute und künftig – muss das Vorranggebiet abgelehnt werden.

Weitreichende und unnötige Schäden im Wald

Eingriffe in das Mikroklima und den Boden

Immer mehr Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Umweltorganisationen warnen vor dem Bau von Windrädern im Wald. Der Waldökologe Prof. Dr. Pierre Ibisch (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde) weist darauf hin, dass die massiven Eingriffe durch Windenergieanlagen die ökologischen Funktionen des Waldes erheblich stören und gefährden.

Die riesigen Rotoren erzeugen Turbulenzen, verändern die Luftzirkulation und führen zu einer Abnahme der Luft- und Bodenfeuchtigkeit. Die Überhitzung der Kahlflächen im Sommer erzeugt Thermik, die feuchte Waldluft aus den umgebenden Bereichen absaugt. Dadurch trocknet der Wald weiter aus, und sein Mikroklima wird dauerhaft beeinträchtigt.

Rodungen verändern Licht- und Temperaturverhältnisse, Pflanzen geraten unter Stress. Wegebau, Terrassierungen und große Baufelder führen zu Bodenverdichtung, Wurzelschädigungen, verändertem Wasserabfluss und erhöhter Anfälligkeit der Vegetation für Pilze und Schädlinge. So werden die letzten unzerschnittenen Lebensräume zerstört.

Der Gerechtigkeitswald verliert dadurch seine Funktion als Wasserspeicher, natürliche Klimaanlage und Luftreiniger. Zahlreiche Biotope – Heimat vieler gefährdeter Arten – gehen unwiederbringlich verloren.

Ein Eingriff mitten in ein Wasserschutzgebiet

Besonders gravierend: Der Gerechtigkeitswald liegt im ausgewiesenen Wasserschutzgebiet Almende/Höll, das einen Teil des Trinkwassers sichert. Der geplante Bau von acht Windindustrieanlagen würde dort rund elf Fußballfelder Fläche dauerhaft verdichten und roden – für Fundamente, Zuwegungen, Lagerflächen und Montageplätze.

Folge: Zerstörung wertvoller Waldböden und Beeinträchtigung des natürlichen Wasserhaushalts – mit hohen Risiken für die Trinkwasserneubildung und die lokale Wasserversorgung.

Irreversible Folgen für Natur und Klima

Die Eingriffe durch Windräder und ihre Infrastruktur sind nicht rückgängig zu machen. Eine nachträgliche Begrünung kann die Verluste nicht ausgleichen – zumal die Anlagen nach etwa 20 Jahren zurückgebaut werden sollen, während die Fundamente (ca. 3000 t Stahlbeton) in der Erde bleiben.

Bäume benötigen Jahrzehnte, um eine wirksame Klimaschutzfunktion aufzubauen. Werden Wälder durch Rodungen oder Mikroklimaveränderungen geschwächt, sinkt ihr CO₂-Speichervermögen deutlich.

Wälder sind doppelt wichtig für das Klima: Sie produzieren Sauerstoff und binden CO₂. Doch durch industrielle Eingriffe verlieren sie zunehmend diese Fähigkeit. Der Gerechtigkeitswald mit seinen feuchten und sumpfigen Bereichen hat ein außergewöhnlich großes Potenzial als natürliche CO₂-Senke.

Was wirklich sinnvoll wäre

Statt dort acht Windindustrieanlagen mit breiten Zuwegungen und großen Lagerflächen zu errichten, wäre es ökologisch sinnvoller, bestehende Entwässerungsgräben zu schließen und den Wald wieder zu vernässen. So könnten sich moorartige Strukturen bilden, die langfristig noch mehr CO₂ speichern.

Die bereits begonnenen Wiedervernässungsmaßnahmen und Waldrefugien der Gemeinde Simmozheim und des Forsts Baden-Württemberg sind Schritte in die richtige Richtung – doch sie würden durch die geplanten Windräder zunichtegemacht.

Fazit

Der aktuelle Waldzustandsbericht der Bundesregierung zeigt zwar eine allgemeine Verschlechterung des Waldzustands, doch das gilt nicht für alle Wälder gleichermaßen. Wir bestreiten entschieden, dass die geplanten 171 Hektar des Gerechtigkeitswaldes (Vorrangfläche WC 4, Entwurf 2. Offenlage) ihre Funktion als CO₂-Speicher verloren hätten.

Nur weil der Wald geschwächt ist, darf er nicht weiter zerstört werden – er braucht zusätzlichen Schutz, um sich zu erholen.

Jedes einzelne Windrad in diesem sensiblen Wald- und Wasserschutzgebiet würde die lokale CO₂-Bilanz verschlechtern – nicht verbessern.

Windhöffigkeit im WC4-Gebiet

Beurteilung der Ergebnisse aus dem Windatlas Baden-Württemberg

2019 wurde vom Land Baden-Württemberg der Betreiber des Modellsystems (AlPro GmbH & Co. KG) mit der Erstellung des Windatlasses beauftragt. Der Betreiber des Modellsystems (Al-Pro) betont in Abschnitt 3.1.6 („Unsicherheiten“), dass die Ergebnisqualität bei größerer Entfernung zu Messpunkten und in komplexem Gelände sinkt.

Genau dies ist im Gerechtigkeitswald der Fall: Das Gelände steigt in Richtung Osten (Hörnle) um etwa 60 Höhenmeter an, und der vorherrschende Westwind muss zuvor das tiefe Nagoldtal queren. Dadurch entsteht eine erhöhte Umgebungsturbulenz, die von der Modellierung des Windatlasses nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Windhäufigkeit im WC4 Gebiet
Abbildung 1: Windhäufigkeit im WC4 Gebiet [1]

Vom Landesumweltamt (LUBW) werden Bereiche mit einem mittleren Umgebungs-Turbulenzgrad von > 0,25 als ungeeignet für Windkraft eingestuft. Der Bereich WC4 liegt bei 0,2 bis 0,24.

Der Windatlas Baden-Württemberg weist für das Gebiet WC4 nur eine geringe Windhöffigkeit aus – Werte, die in der Realität nach heutigen Erkenntnissen kaum erreicht werden. [1]

Die mittlere Windleistungsdichte liegt laut der Simulation der Firma Al-Pro im Gebiet WC4 unter dem erforderlichen Mindestwert von 215 W/m². Das WC4-Gebiet hat laut Windatlas eine Windleistungsdichte von 190–215 W/m². Zudem weist der Windatlas selbst darauf hin, dass die mittlere Windgeschwindigkeit in diesem Bereich mit einer Unsicherheit von rund 7 % behaftet ist.

Diese Abweichung wird die Ertragsprognosen verfälschen, insbesondere in Schwachwindgebieten wie WC4, wo schon kleine Differenzen große Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit haben.

Extremwetter und Netzstabilität

Ein weiteres Problem ergibt sich aus den zunehmend instabilen Wetterlagen: Bei Sturm- und Schwachwindphasen schwanken die Stromerträge aus Windkraft um bis zu 15% Das belastet die Stromübertragungsnetze, die auf solche extremen Schwankungen nicht ausgelegt sind.

Quelle: Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 30.05.2025

Fazit

Ohne präzise, standortbezogene Windmessungen vor Ort kann keine verlässliche Bewertung der Energieausbeute erfolgen. Eine Ausweisung als Windvorranggebiet ist daher weder energiepolitisch sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar.

Rückgang der Windhöffigkeit durch Klimaveränderung

Hinzu kommt, dass die Windhöffigkeit im Jahr 2024 laut aktuellen Auswertungen um rund 19 % zurückgegangen ist. Dieser Trend ist ein deutliches Signal: Mit fortschreitender Klimaveränderung ist zu erwarten, dass sich die durchschnittliche Windhöffigkeit dauerhaft unterhalb des Grenzwertes von 190–215 W/m² einpendeln wird – also unterhalb dessen, was in Baden-Württemberg als wirtschaftlich tragfähig für Windkraftstandorte gilt.

Schlussfolgerung

Das Gebiet WC4 erfüllt weder die technischen noch die klimatischen Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Windparkbetrieb. Die Entscheidung über eine Nutzung des Gerechtigkeitswaldes für Windkraftanlagen darf daher nicht auf Modellrechnungen, sondern muss auf messbaren, unabhängigen Standortdaten beruhen.

  1. [1] Abbildung 1: dialogforum-energie-natur.de, Windhöffigkeit im WC4-Gebiet · Link ↩︎

11 Fragen - 11 Antworten

Das sollten Sie wissen

11 Fragen - 11 Antworten

1. Kann man Windräder hören?

Ja, und zwar sehr störend. Windräder verursachen erheblichen Lärm. Das gleichmäßige Wummern der Rotorblätter belastet die Anwohner und nicht nur sie: Noch in großer Entfernung wird das ständige Rauschen als störend empfunden. Besonders nachts stört es den Schlaf und führt zu Stress und Konzentrationsproblemen. Zusätzlich strahlen Windenergieanlagen niederfrequenten Infraschall aus. Für einen Teil von uns Menschen kann der sehr belastend sein, auch wenn man ihn nicht hört.

2. Sieht man die Windräder bei Dunkelheit?

Ja, und zwar sehr deutlich. Windräder sind in der Dunkelheit mit grellen roten Blinklichtern befeuert, um Flugzeuge zu warnen. Sie blinken im 2-Sekunden-Takt. Das bedeutet eine dauerhafte Lichtbelastung: Die Nächte sind nicht mehr dunkel, der Schlaf wird gestört, die Landschaft wirkt wie ein Industriegebiet. Viele Menschen empfinden das Blinken als extrem störend, denn es ist unruhig und unnatürlich, und gerade der Erholungswert in einem ländlichen Raum wie bei uns sinkt erheblich.

3. Fühlen sich die Tiere durch Windräder gestört?

Windräder im Wald stören die Ruhe der Tiere erheblich. Rotorengeräusche, Vibrationen und Schattenwurf wirken auf sie bedrohlich, besonders auf Vögel, Fledermäuse und andere Wildtiere. Ihre Rückzugsräume verschwinden, Brutplätze werden gemieden, es kommt zur Kollision mit den Rotorblättern. Durch Windräder, insbesondere große Windparks verliert der Wald seine Funktion als Rückzugsort, und das ökologische Gleichgewicht wird irreparabel geschädigt.

4. Wie verändern Windräder unsere vertraute Landschaft?

Windräder zerstören das gewachsene Landschaftsbild: Riesige Türme und Rotorblätter mit einer Spannweite von 166 - 175 m dominieren die Aussicht, einst idyllische Horizonte wirken industrialisiert. Wo zuvor Felder, Wälder oder Hügel harmonisch wirkten, bestimmen jetzt technische Giganten den Blick. Heimatgefühl geht verloren, Erholung, Tourismus und Naturästhetik leiden stark, und charakteristische Kulturlandschaften verschwinden hinter monotonen Maschinenstrukturen.

5. Ist es sinnvoll, mitten im Wald Windräder zu bauen?

Nein. In einem gesunden, vielfältigen Wald Windräder zu errichten, ist widersprüchlich und sinnlos: Man zerstört genau das, was man schützen soll – Natur, Artenvielfalt und Klima. Wälder binden ca. 8-14 t CO₂/ha im Jahr. Werden sie für Windkraft geopfert, verliert der Schutzstatus jede Glaubwürdigkeit. Minimaler regenerativer Energiegewinn entsteht, doch die ökologischen Schäden überwiegen und hinterlassen irreparable Verluste.

6. Wie hoch sind moderne Windräder?

Moderne Windräder erreichen heute Höhen von über 260 Metern. Damit sind sie höher als der Stuttgarter Fernsehturm und erreichen das Niveau des Pariser Eiffelturms. Sie dominieren die Umgebung und lassen selbst Baumgiganten winzig und bedeutungslos erscheinen. Windräder wirken wie technische Monumente und prägen das Landschaftsbild. Davon sollen im Umkreis von Simmozheim bis zu 11 solcher Industrie-Eiffeltürme gebaut werden.

7. Weht bei uns überhaupt genug Wind?

Nein. Unsere Region ist ein so genanntes Schwachwindgebiet. In einem Schwachwindgebiet mitten im Wald Windräder zu bauen, ist widersinnig: Die Anlagen liefern nicht genügend Energie, zerstören jedoch wertvolle Natur. Unser Wald muss gerodet, Wege angelegt, der Boden verdichtet und Tiere vertrieben werden – für nur geringen Stromertrag. Statt sinnvoller Energienutzung entstehen hohe Kosten, Eingriffe ins Ökosystem und dauerhafte Landschaftsschäden. Nutzen und Schaden stehen in keinem Verhältnis. Unser Gerechtigkeitswald liegt zudem in einer Senke, und das Gelände steigt in Richtung Hörnle nochmals um ca. 60 m an. Damit ist die mittlere Windgeschwindigkeit unter der Ertragsschwelle.

8. Wie viel Platz braucht so ein Windrad?

Sehr viel. Ein Windrad benötigt ca. 1 ha Wald, inklusive Zufahrtswege und Kranstellplatz. Ein Fußballfeld hat ca. 0,7 ha. Allein die möglichen 8 Windräder benötigen eine gerodete und verdichtete Fläche von ca. 11 Fußballplätzen. Hinzu kommen Zufahrtswege von 6 – 8 m Breite, oft auf einer Länge von mehreren hundert Metern, sowie Baustellenflächen. Dafür werden oft tausende von Quadratmetern Wald gerodet, Bäume gefällt, Unterholz entfernt, der Boden verdichtet und Tiere vertrieben. Das Ökosystem erleidet Schäden, die nur langfristig, im schlimmsten Fall gar nicht zu reparieren sind.

9. Wie lang ist eigentlich die Bauzeit eines Windrads?

Die Bauzeit beträgt in der Regel 6 bis 12 Monate. Während dieser Zeit sind Anwohner erheblichen Belastungen ausgesetzt, etwa durch Baulärm von Baggern, Kränen und Lastwagen. Hinzu kommt der Verkehr durch Schwertransporte. Zufahrtswege werden freigelegt, Absperrungen stören die Umgebung. Insgesamt bringt der Bau von Windrädern erhebliche Unruhe in eine Region.

10. Wer profitiert von einem Windrad?

Es profitieren nur die Betreiber durch subventionierte Einspeisevergütungen und Investitionshilfen. Gewinne können nur durch die hohe Subvention, bis zu 11 Cent pro KWh, erzielt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kommunen und private Grundstückseigentümer Pachteinnahmen erhalten. Für Schäden durch die Windenergieanlagen haftet letztendlich immer der Eigner des Geländes, sprich die Kommune. Die Bürgerinnen und Bürger dagegen tragen die Belastungen durch Lärm und Landschaftsveränderung. Kritiker bemängeln daher eine ungleiche Verteilung: Gewinne konzentrieren sich bei wenigen, während Eingriffe in die Natur und Beeinträchtigungen durch Lärm, Schattenwurf und Blinklichter breit getragen werden.

11. Ist unsere Trinkwasser-Versorgung durch Windräder gefährdet?

Ja. Unser gesamtes Trinkwasser stammt aus Quellen im Gerechtigkeitswald. Deshalb sind Windräder eine unkalkulierbare Gefahr für unser Trinkwasser-Versorgung. Beim Bau drohen Schadstoffeinträge durch Beton, Öle oder Chemikalien. Bodenversiegelung und Erschütterungen können Grundwasserströme verändern. Und es ist nicht auszuschließen, dass austretende Schmierstoffe aus Turbinen ins Grundwasser gelangen.

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Nächste Termine

3.12. 2025 um 15:30 Uhr

Regionalversammlung Stuttgart

Sparkassenakademie, Pariser Platz 3 A, 70173 Stuttgart

Am 03.12.2025 wird die Regionalversammlung Stuttgart nun den finalen Satzungsbeschluss fassen. Obwohl in der zweiten Offenlage noch einmal 3.500 Einwendungen vorgebracht wurden.

Massive Benachteiligung der Region Stuttgart

Die Ampelkoalition (SPD – Grüne – FDP) hat Baden-Württemberg verpflichtet, 1,8% seiner Fläche der Windkraftindustrie zur Verfügung zu stellen (Windenergieflächenbedarfsgesetz). Die Grün-Schwarze Landesregierung hat dieses 1,8%-Flächenziel pauschal allen 12 Planungsregionen in Baden-Württemberg zugewiesen, ohne regionale Besonderheiten zu berücksichtigen (Klimaschutzgesetz BW).

Die windschwache Region Stuttgart mit einer Bevölkerungsdichte von 760 Einwohnern pro qkm muss also das 1,8%-Flächenziel genauso erfüllen wie windstärkere Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von unter 200 Einwohner pro qkm. Dort sind z.B. viel größere Abstände zur Wohnbebauung möglich. Dies bedeutet eine massive Benachteiligung der Region Stuttgart! U.a. hat dies dazu geführt, dass auch exakt an den Regionalverbandsgrenzen Gebiete ausgewiesen wurden ohne Rücksicht auf die Nachbarkommunen. Simmozheim muss deshalb BB 27 hinnehmen.

Lärmbelästigungen in Baiereck sollten Warnung für alle sein

In Uhingen – Baiereck kommt es zu massiven Lärmbelästigungen durch die beiden Nordex N149 Windkraftanlagen am GP-05 Sümpflesberg / Königseiche. Diese bestehen auch nach dem Getriebewechsel weiter. Weitere Informationen hier:

Hörproben:

Bitte besuchen Sie die Veranstaltung – zeigen Sie Ihr Interesse und bekunden Sie Ihre Meinung.

Sitzungstermin
Sitzungsunterlagen

5.12 2025 von 19-21 Uhr

Informationsabend zum Windpark Simmozheim

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